SPDqueer Mannheim

 

Die Antragssteller stehen zur Halle 02

Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Die Antragsteller CDU, SPD, FDP, Heidelberger und FWV, die für die Gemeinderatssitzung einen Antrag zu den Rahmenbedingungen des künftigen Mietverhältnisses eingebracht haben, stehen zur Halle 02.  Aus diesem Grunde haben die Fraktionen im Gemeinderat am Ende für eine grundsätzliche Verlängerung des Mietvertrages auf 10 Jahre gestimmt, da ein Großteil unserer Antrags übernommen worden ist.

Der von uns eingebrachte Antrag wurde intensiv mit den Hallenbetreibern, insbesondere mit Herrn Seibold, im Vorfeld besprochen. Über die Äußerungen in der RNZ vom 24.7. der Hallenbetreiber, es hätten keine Gespräche stattgefunden, können wir uns daher nur wundern, denn dies ist schlichtweg falsch. Manche Argumente der Hallenbetreiber haben auch Eingang in unseren Antrag gefunden, aber eben nicht alle - wir können der Halle 02 auch keinen Freibrief erteilen, sondern müssen sie entsprechend wie andere Einrichtungen in dieser Stadt behandeln. In dieser Entscheidung kann es kein Lex Halle geben, sondern es geht um eine transparente, gerechte Behandlung, die auch alle anderen Einrichtungen in dieser Stadt erfahren. Der möglichen schwierigen wirtschaftlichen Lage der Halle 02, wie sie die Wirtschaftsprüfer attestiert haben, haben wir in unserem Antrag Rechnung getragen und den großen Verlustbringer in ihrem Kulturprogramm die Kunsthalle erst einmal auf Eis gelegt. Das schafft betriebswirtschaftlich Luft.  Uns Antragsstellern war es wesentlich wichtiger, das Angebot im kulturellen Veranstaltungsbereich zu sichern.

Gerade das Veranstaltungsprogramm für die Jugendlichen ist uns wichtig. Diese Zielgruppe befürchtet immer mehr, dass sie in den neuen Konzepten der Hallenbetreiber nicht mehr vorkommt. Dass die Halle in den nächsten Jahren ihren Charakter verändert und zur Schickimicki-Einrichtung wird mit Club und Lounge-Bereich. Hier sind wir als Politik gefragt, gerade wenn wir eine so langjährige Entscheidung treffen. Aus diesem Grunde haben die Antragssteller in ihrem Antrag formuliert: „Die Voraussetzung für den Weitervermietungsanspruch der gGmbH  nach 2017 ist, dass die Betreiber der Halle 02 auch nach 2017 ein kulturelles Angebot für die Zielgruppe Jugendliche auf der Basis des mit dem Jugendgemeinderat konzipierten Konzeptes, das mit Beginn der Verlängerung des Mietvertrages 2013 gültig war, stellt.“ Dies schafft Sicherheit für die Jugendlichen in dieser Stadt und stützt den Jugendgemeinderat. Ein weiterer betriebswirtschaftlicher Risikofaktor ist der Restaurantbetrieb, der neu in den östlichen Hallenkomplex kommen soll, da die EinwohnerInnenzahl in der Bahnstadt nur langsam wächst. Deshalb sieht unser Antrag hier eine Mietstaffelung vor solange bis sich die Einrichtung etabliert hat. Den Halle 02 Betreibern wird explizit ein Mitspracherecht bei der Konzeption eingeräumt. Für den Veranstaltungsbetrieb, der wohl ab Mitte 2014 wieder zu 100% in den Hallen stattfinden kann, muss dann eben auch die volle Miete bezahlt werden. Denn hier wird kein neues Angebot an einem neuen Standort aufgebaut, sondern ein regionalbekanntes Angebot am angestammten Standort unter jetzt besseren Bedingungen als zuvor fortgeführt. Der Kioskbetrieb für die Außenanlage bleibt den Hallenbetreibern auf alle Fälle als Einnahmequelle erhalten, hier wird es keine Ausschreibung geben.

Eine Kulturförderung kann nur durch kulturelle Konzepte begründet werden, diese Argumente können die Hallenbetreiber für den nächsten Doppelhaushalt einbringen wie all die anderen Kultureinrichtungen in dieser Stadt dies auch tun. Mit unserem Antrag haben wir eine gerechte und transparente Entscheidung getroffen, für ein Konzept das sich betriebswirtschaftlich tragen kann und das Angebot für die Jugendlichen in den Hallen sichert.

 
 

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