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Die SPD Heidelberg fordert die konsequente Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen

Veröffentlicht in Anträge

Beschlossen auf der KDK am 21.01.2015

Antrag: Die SPD Heidelberg fordert die konsequente Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen

Empfängerin: SPD-Stadtratsfraktion Heidelberg, SPD-Landtagsfraktion, SPD-Landesparteitag

 

Antrag:
Die SPD Heidelberg unterstützt den Frauennotruf Heidelberg und die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe Baden-Württemberg bei ihrer Forderung nach konsequenter Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen. Die Verabschiedung und Umsetzung des Landesaktionsplans steht in naher Zukunft an.

Deshalb fordern wir eine landesweit flächendeckende Infrastruktur von Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt und bei sexualisierter Gewalt – auch im ländlichen Raum und damit in den Stadt- und Landkreisen, die ein solches Angebot bisher nicht vorhalten.

Wir unterstützen die Forderung nach einer Bedarfsanalyse, um in der Folge mittelfristig eine flächendeckende Versorgung für von Gewalt betroffene Frauen in unmittelbarer räumlicher Nähe zu schaffen. Eine Finanzierung der professionellen Beratungsangebote ist sicherzustellen. In die Bildungspläne aller Schularten ist die Prävention sexualisierter Gewalt aufzunehmen und die Schulen müssen zur Erstellung eines Handlungsleitfadens zur Intervention bei Gewalt (auch sexualisierter Gewalt) verpflichtet werden. Eine landesweite Koordinierungsstelle ist hierzu einzurichten.

Darüber hinaus erfordert es gut aufeinander abgestimmte polizeiliche, psychosoziale, (rechts-) medizinische, zivil- und strafrechtliche Interventionsverfahren sowie eine nachhaltige Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit.

Damit die im Koalitionsvertrag beschriebenen Aussagen tatsächlich umgesetzt werden können, muss eine ausreichende Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg und die Kommunen gewährleistet sein. Die aktuellen Haushaltsdiskussionen geben aber Anlass zur Befürchtung, dass zwar die geleistete Arbeit für den Landesaktionsplan gewürdigt, für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen aber keine Finanzmittel bereitgestellt werden.

 

Begründung:
In den vergangenen Monaten wurde unter Federführung des Landes intensiv an der Erstellung des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen gearbeitet. Mit der Umsetzung der darin festgeschriebenen Maßnahmen kann der Opferschutz in Baden-Württemberg spürbar verbessert werden. Nach der Unterzeichnung des  Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ist auch Deutschland gehalten, die Maßnahmen bis 2015 umzusetzen.

Die Umsetzung des Aktionsplans ist notwendig, weil jede dritte Frau in Deutschland seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche Gewalt erfahren hat, jede achte Frau sexuelle Gewalt. Jede vierte bis fünfte Frau hat körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch den/die Partner*in erlebt. Aber zwei Drittel der weiblichen Opfer gehen nicht zur Polizei und nutzen auch keine andere Form von Hilfsangeboten und  Hilfseinrichtungen, unter anderem wegen der großen räumlichen Distanz zu den Beratungseinrichtungen. Aus diesen Gründen ergibt sich die Notwendigkeit eines gemeinsamen und ernsthaften Vorgehens gegen Gewalt an Frauen.

 
 

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